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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06   

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https://dejure.org/2009,71258
LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06 (https://dejure.org/2009,71258)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2009 - L 1 R 413/06 (https://dejure.org/2009,71258)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - L 1 R 413/06 (https://dejure.org/2009,71258)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - , zitiert nach juris, RdNr. 19).

    Der Senat ist zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potentiell vom AAÜG ab 01. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber: BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O.).

    a) In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., Seite 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlauf von § 1 Abs. 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., Seite 12).

    b) Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., Seite 12).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    a) In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., Seite 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dort dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BT-Drs. 12/405, S. 113).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BT-Drs 12/405, Seite 77).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Der Begriff des Produktionsbetriebes erfasst nur solche Betriebe, die auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sind und denen die Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gegeben hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in Juris).

    Denn die Versorgungsordnung sollte einen Anreiz für eine Tätigkeit in der Industrie bieten, weil und soweit sie einen Massensausstoß standardisierter Produkte ermöglichte (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 - u. a., dokumentiert in Juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Eine Versorgungsanwartschaft konnte nur bei einer Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb in der Industrie oder im Bauwesen (oder in einem gleichgestellten Betrieb) erworben werden (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 5, S. 30).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Inwieweit die als Neufertigung zu verstehende Massenproduktion von Sachgütern dem jeweiligen VEB das Gepräge gegeben hat, kann allein aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen VEB beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - ; BSG, Urteil vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - ).
  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Inwieweit die als Neufertigung zu verstehende Massenproduktion von Sachgütern dem jeweiligen VEB das Gepräge gegeben hat, kann allein aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen VEB beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - ; BSG, Urteil vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - ).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Der Begriff des Produktionsbetriebes erfasst nur solche Betriebe, die auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sind und denen die Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gegeben hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in Juris).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 31/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Das Gut wird nicht - wie es dem Produktionsbegriff entsprechen würde - in ein Wirtschaftsgut von höherer Qualität umgewandelt, sondern entsprechend seiner alten Funktion weiterverwendbar gehalten (so namentlich BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 4 RS 31/07 R -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2007 - L 12 RA 110/04 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 12 RA 110/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Das Gut wird nicht - wie es dem Produktionsbegriff entsprechen würde - in ein Wirtschaftsgut von höherer Qualität umgewandelt, sondern entsprechend seiner alten Funktion weiterverwendbar gehalten (so namentlich BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 4 RS 31/07 R -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2007 - L 12 RA 110/04 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - L 1 RA 253/03

    Zugehörigkeit von VEB Kreisbetrieben für Landtechnik zur zusätzlichen

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Der Senat hat den Kläger daraufhingewiesen, er habe in einem Parallelverfahren entschieden, dass der Beschäftigungsbetrieb des Klägers weder ein volkseigener Produktionsbetrieb noch ein diesem gleichgestellter Betrieb gewesen sei, und ihm das Urteil vom 16. Dezember 2009 (L 1 R 413/06) sowie die diesem Urteil zugrunde liegenden Unterlagen übersandt (u. a. Beweisaufnahme vom 16. Januar 2009).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der VEB Baumechanik Magdeburg kein volkseigener Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens und auch kein gleichgestellter Betrieb war (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Dezember 2009 - L 1 R 413/06).

    Denn der Rechtstreit war nach den Ermittlungen in dem Verfahren L 1 R 413/06 und dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 2009 entscheidungsreif und eine Zurückverweisung nicht sachgerecht.

    Gemessen hieran handelte es sich bei dem VEB Baumechanik Magdeburg nicht um einen Produktionsbetrieb, denn diesem Betrieb hat die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion im Sinne einer Neufertigung von Sachgütern nicht das Gepräge gegeben (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Dezember 2009 - L 1 R 413/06).

    Dies folgt insbesondere aus den detaillierten, anschaulichen, differenzierten und deshalb glaubhaften Bekundungen des D. M. im Termin einer Beweisaufnahme vom 16. Januar 2009 im Verfahren L 1 R 413/06, deren Protokoll dem Kläger übersandt wurde.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.03.2010 - L 1 R 128/08

    Fehlende Zugehörigkeit des VEB Baumechanik Magdeburg zur zusätzlichen

    Der Senat hat den Beteiligten das Protokoll der Beweisaufnahme vom 16. Januar 2009 im Berufungsrechtszug des Verfahrens L 1 R 413/06 mit der Aussage des Zeugen Dieter Maier, des ehemaligen Direktors für Beschaffung und Absatz im VEB Baumechanik Magdeburg, übersandt.

    Gemessen hieran handelte es sich bei dem VEB Baumechanik Magdeburg nicht um einen Produktionsbetrieb so auch Urteile des Senats vom 16. Dezember 2009 - L 1 R 413/06 und L 1 R 260/08).

    Dies folgt insbesondere aus den detaillierten, anschaulichen, differenzierten und deshalb glaubhaften Bekundungen des Zeugen Maier im Termin zur Beweisaufnahme in dem Verfahren L 1 R 413/06 vom 16. Januar 2009.

    Nach den Bekundungen des Zeugen Maier und den Angaben des Klägers im Rahmen seiner persönlichen Anhörung im Termin vor dem Senat im Parallelverfahren L 1 R 413/06 am 16. Januar 2009 wurden die zu reparierenden Geräte zunächst vollständig auseinander gebaut und sodann aus regenerierten alten und auch aus neu gefertigten Teilen vollständig wieder zusammengebaut.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 260/08
    Der Senat hat den Beteiligten das Protokoll der Beweisaufnahme vom 16. Januar 2009 im Berufungsrechtszug des Verfahrens L 1 R 413/06 mit der Aussage des Zeugen Dieter Maier, des ehemaligen Direktors für Beschaffung und Absatz im VEB Baumechanik Magdeburg, übersandt.

    Dies folgt insbesondere aus den detaillierten, anschaulichen, differenzierten und deshalb glaubhaften Bekundungen des Zeugen Maier im Termin zur Beweisaufnahme in dem Verfahren L 1 R 413/06 vom 16. Januar 2009.

    Nach den Bekundungen des Zeugen Maier und den Angaben des Klägers im Rahmen seiner persönlichen Anhörung im Termin vor dem Senat im Parallelverfahren L 1 R 413/06 am 16. Januar 2009 wurden die zu reparierenden Geräte zunächst vollständig auseinander gebaut und sodann aus regenerierten alten und auch aus neu gefertigten Teilen vollständig wieder zusammengebaut.

    Der Nachfolgebetrieb - die Baumechanik GmbH - hat jedenfalls keine produzierende Tätigkeit mehr ausgeübt, wie sich aus der im Parallelverfahren L 1 R 413/06 beigezogenen Bilanz der Baumechanik GmbH ergibt.

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